(1) Das monatliche Entgelt beträgt für Praktikantinnen / Praktikanten für den Beruf

der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters, der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen, der Heilpädagogin/des Heilpädagogen

bis 29. Februar 2024 ab 1. März 2024
1.876,21 EUR 2.026,21 EUR

der pharmazeutisch-technischen Assistentin/des pharmazeutisch-technischen Assistenten, der Erzieherin/des Erziehers

bis 29. Februar 2024 ab 1. März 2024
1.652,02 EUR 1.802,02 EUR

der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers, der Masseurin und medizinischen Bademeisterin/des Masseurs und medizinischen Bademeisters, der Rettungsassistentin/ des Rettungsassistenten

bis 29. Februar 2024 ab 1. März 2024
1.595,36 EUR 1.745,36 EUR
 

(2) Das Entgelt nach Absatz 1 ist zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Arbeitgebers gezahlte Entgelt.

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