Die regelmäßige Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD-K wird (außer für Ärzte) im Tarifgebiet Ost von derzeit 40 Stunden

  • ab Januar 2023 auf durchschnittlich 39,5 Stunden,
  • ab Januar 2024 auf durchschnittlich 39 Stunden und
  • ab Januar 2025 auf durchschnittlich 38,5 Stunden

wöchentlich bei vollem Lohnausgleich reduziert.

Im Gegenzug wird die 25-EUR-Zulage (§ 15 Abs. 2.6 TVöD-K) ab Januar 2025 von aktuell im Tarifgebiet Ost noch 35 EUR (siehe Protokollerklärung zu den Abs. 2.6 und 2.8 des § 15 TVöD-K) auf 25 EUR (Wert im Tarifgebiet West, außer Baden-Württemberg) reduziert. Auch die Einmalzahlung bei den Entgeltgruppen 1 bis 4 (§ 15 Abs. 2.8 TVöD-K) wird zu diesem Zeitpunkt von 12 % auf 8,4 % verringert (siehe Protokollerklärung zu den Abs. 2.6 und 2.8 des § 15 TVöD-K).

Zudem wird das für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost zur Verfügung stehende Gesamtvolumen für das Leistungsentgelt der nichtärztlichen Beschäftigten im Krankenhaus von derzeit 2 % auf 1 % reduziert. Auch dies entspricht der Angleichung auf den Wert im Tarifgebiet West, außer Baden-Württemberg. Die Ausnahme für Baden-Württemberg beruht darauf, dass landesbezirklich dort in den Krankenhäusern weiter eine Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche gilt (vgl. Nr. 2 der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-K).

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