Kurzbeschreibung

Vertragsmuster für Beschäftigte, die nach dem TVöD für den Bereich Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im Rahmen des TVöD und für Beschäftigte, die auf unbestimmte Zeit eingestellt werden.

Vorbemerkung

Im TVöD-Arbeitsverhältnis bedürfen etliche Punkte einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag. Dazu gehören beispielsweise die Einbeziehung des TVöD und der ihn ergänzenden Tarifverträge, die Angabe der Entgeltgruppe sowie evtl. Nebenabreden.[1]

Das NachwG verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen, z. B. Name und Anschrift der Vertragsparteien, den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die vereinbarte Arbeitszeit, den Arbeitsort und eine kurze Charakterisierung der zu leistenden Tätigkeit schriftlich niederzulegen und die Niederschrift dem Beschäftigten auszuhändigen. Mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" hat der Gesetzgeber die nachzuweisenden wesentlichen Arbeitsbedingungen mit Wirkung zum 1.8.2022 erheblich ausgeweitet. So müssen nunmehr zusätzlich angegeben werden u. a.

  • die vereinbarte Probezeit,
  • bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen,
  • das bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

Die Angabe bestimmter wesentlicher Vertragsbedingungen kann ersetzt werden durch einen Hinweis auf die einschlägigen Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, oder Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen.

Sofern Sie mit dem Beschäftigten spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, entfällt - soweit der Arbeitsvertrag die notwendigen Angaben enthält - die Verpflichtung zur Aushändigung eines Nachweises der wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem NachwG. Somit ergeben sich zwei Alternativen:

  • Entweder Sie schließen mit der/dem Beschäftigten einen umfangreichen Arbeitsvertrag, der möglichst sämtliche nachzuweisenden Arbeitsbedingungen enthält,
  • oder Sie schließen mit der/dem Beschäftigen einen kurzgefassten Arbeitsvertrag und nehmen die weiteren nachzuweisenden wesentlichen Arbeitsbedingungen in einen gesonderten Nachweis nach dem NachwG auf.

Mit dem nachfolgenden Arbeitsvertragsmuster wird die Aufnahme sämtlicher wesentlicher Arbeitsbedingungen in einen umfassenden schriftlichen Arbeitsvertrag angestrebt, wobei umstritten ist, ob der allgemeine Hinweis auf die Geltung der tariflichen Bestimmungen den Vorgaben des NachwG genügt, oder beispielweise beim Entgelt, hinsichtlich der Urlaubsansprüche, der Kündigungsfristen usw. ein gesonderter Hinweis auf die jeweils maßgebliche tarifliche Regelung und deren Inhalte erfolgen muss. Im nachfolgenden Arbeitsvertragsmuster wurde die vorsichtige detaillierte Angabe der wesentlichen Arbeitsbedingungen unter Bezug auf die jeweils maßgebende tarifliche bzw. gesetzliche Regelung gewählt.

Dem Schriftformerfordernis des NachwG ist nur genüge getan, wenn der Arbeitsvertrag "schriftlich "geschlossen wurde, d. h. der Arbeitsvertrag mindestens vom Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben und der/dem Beschäftigten im Original ausgehändigt wurde.

Dieses Muster ist nicht zu verwenden für Musikschullehrer und Lehrkräfte sowie für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern, die dem TV-Ärzte/VKA unterliegen.

[1] Beachten Sie dass neben dem Arbeitsvertrag eventuell noch eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vorzunehmen und hierüber eine Niederschrift anzufertigen ist. Nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten zu verpflichten, wer ohne Amtsträger (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches) zu sein,
1. bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, beschäftigt oder für sie tätig ist,
2. bei einem Verband oder einem sonstigen Zusammenschluss, einem Betrieb oder Unternehmen, die für eine Behörde oder sonstige Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen, beschäftigt oder für sie tätig ist oder

3. als Sachverständiger öffentlich bestellt ist,

Auf das Formular über die Niederschrift der Abgabe der Verpflichtungserklärung in den Arbeitshilfen wird hingewiesen.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Einrichtung/des Betriebs im Einzelfall anzupassen.

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