Zwischen ......................... (Arbeitgeber)[1]

vertreten durch .........................

......................... (Anschrift)

und Frau/Herrn ......................... (Beschäftigte/r)

wohnhaft in .........................

geboren am .......... in .........................

wird – vorbehaltlich[2] – folgender Arbeitsvertrag vereinbart:

§ 1

Frau/Herr .........................

wird ab ..........

auf unbestimmte Zeit[3]

als Beschäftigte/r .................... eingestellt[4].

Ihr/Ihm werden bis auf Weiteres folgende Aufgaben zugewiesen[5]:

.........................

.........................

§ 2

Frau/Herr .........................

wird als

□ Vollzeitkraft

□ Teilzeitkraft mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers

□ Teilzeitkraft mit ..........% der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers[6]

□ Teilzeitkraft mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von .......... Stunden wöchentlich[7]

beschäftigt.

§ 3

Die Beschäftigung erfolgt[8]

□ in ......................... (Arbeitsort)[9]; der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitsort im Rahmen des Weisungsrechts nach § 106 GewO im Rahmen billigen Ermessens zu ändern,

oder

□ an verschiedenen Orten

und/oder

Die/der Beschäftigte kann ihren/seinen Arbeitsort frei wählen / im Umfang von......................... frei wählen.

§ 4

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich

□ Verwaltung (TVöD-V)[10]

□ Krankenhäuser (TVöD-K)[11]

□ Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B)[12]

□ Sparkassen (TVöD-S)[13]

□ Flughäfen (TVöD-F)[14]

□ Entsorgung (TVöD-E)[15]

und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen

in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA)[16].

Die dynamische Inbezugnahme des TVöD und der ihn ergänzenden Tarifverträge gilt nur für die Dauer der Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband. Zweck der Inbezugnahme ist die Gleichbehandlung der nicht tarifgebundenen Beschäftigten mit den Tarifgebundenen. Endet oder entfällt die Tarifbindung des Arbeitgebers z. B. durch Verbandsaustritt oder Betriebsübergang, gilt der TVöD und die ihn ergänzenden Tarifverträge mit dem Inhalt weiter, den sie bei Ende der Tarifbindung des Arbeitgebers hatten; der/die Beschäftigte hat keinen Anspruch auf Weitergabe künftiger Tarifentwicklungen[17].

Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen für das Tarifgebiet □ Ost □ West Anwendung.

Außerdem finden die für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung[18].

§ 5

Der Arbeitgeber hat das Recht zur Umsetzung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung. Insbesondere ist es ihm unbenommen, dem Beschäftigten aus dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen[19].

Bei einem Wechsel in einen anderen Dienstleistungsbereich desselben Arbeitgebers gilt die jeweilige durchgeschriebene Fassung für diesen Dienstleistungsbereich.

§ 6

Die/Der Beschäftigte ist nach Maßgabe der Tarifautomatik eingruppiert in der Entgeltgruppe .......... (§ 12 TVöD)[20].

§ 7

Die Probezeit beträgt gemäß § 2 Abs. 4 TVöD sechs Monate[21].

§ 8

Die/Der Beschäftigte ist – auch im Falle eines Teilzeitarbeitsverhältnisses – im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet[22].

§ 9[23]

Die Lage der Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen/dienstlichen Erfordernissen und wird vom Arbeitgeber im Rahmen des Weisungsrechts (§ 106 GewO) nach billigem Ermessen festgelegt, derzeit wie folgt:

.........................(z. B. montags bis freitags in der Zeit von......................... Uhr bis ......................... Uhr).

Die Mittagspause beträgt......................... (z. B. mindestens 30 Minuten und ist in einem Zeitfenster zwischen......................... Uhr und ......................... Uhr zu nehmen).

Alternative bei Schichtarbeit:

Die vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten[24] sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen ergeben sich aus den mit dem Betriebsrat/Personalrat getroffenen Vereinbarungen, derzeit der Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung ......................... (konkrete Bezeichnung der Betriebs-/Dienstvereinbarung einfügen[25]) in der jeweils gültigen Fassung.

Alternative, sofern keine Betriebs-/Dienstvereinbarung in der Einrichtung/im Betrieb besteht:

Die/der Beschäftigte wird in Schichtarbeit eingesetzt. Derzeit besteht ein Drei-Schicht-Betrieb an sieben Tagen der Woche (Früh...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge