Zwischen

..................................................

vertreten durch .................................................. (Arbeitgeber/in)

und

Frau/Herrn .................................................. (Beschäftigte/r)

wohnhaft in: ..................................................

geboren am: ..................................................

wird - vorbehaltlich[2] ..................................................
..................................................

- folgender

A r b e i t s v e r t r a g

geschlossen:

§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitzeit

  1. Frau/Herr ..................................................

    wird ab ..................................................

    auf unbestimmte Zeit eingestellt und ist verpflichtet, ihre/seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen (Arbeit auf Abruf). Der Arbeitgeber entscheidet darüber, wann und in welchem Umfang der Arbeitsanfall den Einsatz der/des Beschäftigten erforderlich macht. Für die Erbringung der Arbeitsleistung ist folgender Zeitrahmen vorgesehen:..................................................[3]

  2. Die durchschnittliche wöchentliche, zu vergütende Arbeitszeit im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG beträgt ......................... Stunden.[4]
  3. Die tägliche Arbeitszeit im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG beträgt bei Abruf mindestens ......................... Stunden[5].
  4. Die Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistungen besteht für die Beschäftigte/den Beschäftigten nur dann, wenn die Lage der Arbeitszeit innerhalb des in Abs. 1 Satz 3 genannten Zeitrahmens liegt und er Arbeitgeber der/dem Beschäftigten die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitgeteilt hat[6].
  5. Der/Die Beschäftigte ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

§ 2 Anwendung von Tarifverträgen

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich

Verwaltung (TVöD-V)[7]
Krankenhäuser (TVöD-K)[8]
Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B)[9]
Sparkassen (TVöD-S)[10]
Flughäfen (TVöD-F)[11]
Entsorgung (TVöD-E)[12]

und den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA). Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung. Beim Wechsel in einen anderen Dienstleistungsbereich desselben Arbeitgebers gilt die jeweilige durchgeschriebene Fassung für diesen neuen Dienstleistungsbereich.

§ 3 Probezeit

Die Probezeit beträgt sechs Monate[13].

§ 4 Eingruppierung

Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe ......................... eingruppiert.[14]

§ 5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  1. mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet hat, oder
  2. unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 und 3 TVöD mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung. Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 175 SBG IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes, jedoch auch hier frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung.

§ 6 Nebenabrede[15]

  1. Zu diesem Arbeitsvertrag wird folgende Nebenabrede vereinbart:

    .........................
    .........................
    .........................

  2. Die Nebenabrede kann unabhängig von diesem Arbeitsvertrag mit einer Frist

    von zwei Wochen zum Monatsschluss[16]
    von ........................................zum ........................................[17]

    gesondert in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden.

  3. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden (§ 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD).
....................  
(Ort, Datum)  
.................................................. ..................................................
(Arbeitgeber/in) (Beschäftigte/r)
[1] Dieses Muster ist nur zu verwenden, wenn Arbeit auf Abruf im Sinne von § 12 TzBfG vorliegt. Neben dem Abschluss dieses Arbeitsvertrages ist eine Niederschrift gemäß § 2 Abs. 1 des Nachweisgesetzes zu fertigen.
[2] Auszufüllen, wenn die Wirksamkei...

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