Mit Einführung des TVöD wurden der BAT/BAT-O sowie die entsprechenden Arbeitertarifverträge mit ihren starren und wenig motivierenden Vergütungssystemen für den Bereich Bund und VKA durch ein modernes Entgeltsystem abgelöst.

Der BAT beruhte auf dem Alimentationsprinzip: Hinsichtlich der Vergütungshöhe spielten das Lebensalter und der Familienstand des Mitarbeiters sowie die Kinderzahl eine erhebliche Bedeutung. Diese längst überholten Vergütungsprinzipien werden durch ein neues Entgeltsystem mit Leistungsbezug ersetzt: Die Stufensteigerungen im TVöD richten sich nach der Berufserfahrung, leistungsorientiert kann die Stufenlaufzeit in bestimmten Stufen verkürzt oder gehemmt werden.

Die Anknüpfung im früheren Tarifrecht an den Begriff "öffentlicher Dienst" – z. B. bei Festsetzung der Vergütungsstufen oder Zahlung der Weihnachtszuwendung – wurde aufgegeben, sodass viele Praxisprobleme der BAT-Anwendung bei privatrechtlich organisierten Einrichtungen zwischenzeitlich nicht mehr auftreten.

Dennoch weist der Tarifvertrag einige Schwachpunkte auf.

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