(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 2002 in Kraft.

 

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden.

 

(3) Abweichend von Absatz 2 können schriftlich gekündigt werden

  1. § 5 Abs. 1 mit Anlage 1 jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, jedoch nur insgesamt,
  2. § 6 Abs. 1 mit Anlage 2 mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2024,
  3. § 8 Abs. 1 Satz 1 mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats,
  4. § 10 mit einer Frist von einem Jahr zum Schluss eines Kalendermonats.

Im Fall der Kündigung nach Satz 1 Buchst. a wird die Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) ausgeschlossen.

Protokollerklärung zu § 24 Abs. 3

Die Laufzeiten der in Abs. 3 Buchst. b und c geregelten Sachverhalte werden wie die Laufzeiten der entsprechenden Regelungen im allgemeinen öffentlichen Dienst angepasst.

Protokollerklärung zu "betrieblich"

Unter dem Begriff "betrieblich" ist keine tarifvertragliche, sondern eine Regelung der Betriebsparteien selbst zu verstehen, wie sie im Rahmen der jeweiligen Betriebsform gesetzlich zulässig ist.

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