Kurzbeschreibung

Mit dem folgenden Muster lässt sich ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis gemäß dem für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vom 27. Februar 2010 rechtswirksam vereinbaren.

Vorbemerkung

Der Tarifvertrag sieht vor, älteren Beschäftigten im Rahmen der dienstlichen Gegebenheiten einen flexiblen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Mit dem folgenden Muster lässt sich ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis gemäß dem für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vom 27. Februar 2010 rechtswirksam vereinbaren.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Mustervertrag für Altersteilzeitarbeit

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch .................................................. (Arbeitgeber)

und

Frau/Herrn ........................................

wohnhaft in ........................................

geboren am: ..............................(Beschäftigte/Beschäftigter)

wird in Abänderung des Arbeitsvertrags vom ....................

in der Fassung des Änderungsvertrags vom ....................[1]

auf der Grundlage

  1. des Altersteilzeitgesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078)
  2. des Tarifvertrags zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vom 27. Februar 2010 (im Folgenden "Tarifvertrag")

in der jeweils geltenden Fassung folgender

Änderungsvertrag

geschlossen:

§ 1

(1) Das Arbeitsverhältnis wird nach Maßgabe der folgenden Vereinbarung ab .................... als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortgeführt[2].
(2) Das Arbeitsverhältnis endet unbeschadet der vorzeitigen Beendigungstatbestände[3] des § 8 Abs. 2 des Tarifvertrags am .....................

§ 2

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses beträgt ............... Stunden (Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit gem. § 6 Abs. 2 des Tarifvertrags). Sie wird geleistet

im Blockmodell[4]
  Arbeitsphase vom .................... bis ....................
  Freistellungsphase vom .................... bis ....................
im Teilzeitmodell[5]

§ 3

Für die Anwendung dieses Änderungsvertrags gilt der Tarifvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung.

§ 4

Änderungen und Ergänzungen dieses Änderungsvertrags einschließlich der Vereinbarung von Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

§ 5

Dieser Änderungsvertrag tritt □ am[6].................... □ mit Wirkung vom[7]....................

in Kraft.

...................................  
Ort, Datum  
................................... ...................................
Arbeitgeber Beschäftigte/r
[1] Zutreffendes bitte ankreuzen.
[2] Einzelheiten siehe Hinweis am Ende.
[3] Einzelheiten siehe Hinweis am Ende.
[4] Zutreffendes bitte ankreuzen.
[5] Zutreffendes bitte ankreuzen.
[6] Zutreffendes bitte ankreuzen.
[7] Zutreffendes bitte ankreuzen.

Hinweise zum Änderungsvertrag

Zu den Auswirkungen einer Vertragsänderung (§ 1 Abs. 1)

Der Arbeitgeber hat der/dem Beschäftigten nahe gelegt, sich vor Vertragsabschluss wegen der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Auswirkungen sowie wegen der Auswirkungen in der betrieblichen Altersversorgung mit den jeweils zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen:

  • Sozialversicherung:
Rentenversicherungsträger, Krankenkassen.
  • Steuer:
Finanzämter.
  • Betriebliche Altersversorgung:
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder sonstige zuständige Zusatzversor-gungseinrichtung.

Zur Befristungsabrede (§ 1 Abs. 2)

Mit dem Abschluss des vorliegenden Änderungsvertrags über die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vom 27. Februar 2010 (im Folgenden "Tarifvertrag") wird das bestehende Arbeitsverhältnis als Teilzeitarbeitsverhältnis fortgeführt und zugleich eine Befristungsabrede getroffen.

Die Altersteilzeit soll den gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen (vgl. § 2 Tarifvertrag i. V. m. § 1 Abs. 1 Altersteilzeitgesetz). Aus diesem Grund ist das Altersteilzeitarbeitsverhältnis so zu gestalten, dass es bis an den Rentenbezugszeitraum heranreicht. Die Laufzeit für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis kann längstens bis zum Erreichen des frühestmöglichen Bezugszeitpunkts für eine (beliebige) ungekürzte Altersrente (d. h. ohne Inkaufnahme von Abschlägen) vereinbart werden. Der entsprechende Beendigungszeitpunkt des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ist bereits bei der Vereinbarung von Altersteilzeit festzulegen (siehe § 1 Abs. 2 des Änderungsvertrags). Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf dieser vereinbarten Zei...

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