Entgeltgruppe 15

  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 14,

    denen mindestens fünf Tierärztinnen oder -ärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung)

  2. Fachtierärztinnen und -ärzte mit entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 14

Tierärztinnen und -ärzte mit entsprechender Tätigkeit.

Protokollerklärung

Gegen Stundenentgelt tätige Tierärztinnen und -ärzte, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich zur Arbeitsleistung herangezogen werden, und gegen Stückvergütung tätige Tierärztinnen und -ärzte zählen nicht mit.

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