Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
bei denen die Leitung mit besonderer Verantwortung verbunden ist.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
als Leiterinnen oder Leiter eines Lagers oder Magazins.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5
mit besonders verantwortlichen Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 5
Fachkräfte für Lagerlogistik mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe 4
- Fachlageristinnen und -lageristen mit abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Magazinwärterinnen und -wärter.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe 3
Helferinnen und Helfer in einem Magazin oder in einem Lager.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Protokollerklärungen
Nr. 1 | Eine besondere Verantwortung liegt z. B. vor bei der Lagerung von besonders wertvollen oder gefährlichen Gütern oder von Gütern, an deren Lagerung und Umgang besondere Anforderungen gestellt werden. |
Nr. 2 | Magazin ist eine Stelle für die Einnahme und Ausgabe von Werkzeugen oder Materialien bei Instandsetzungs- oder Ausbildungseinrichtungen. |
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