Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

bei denen die Leitung mit besonderer Verantwortung verbunden ist.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5

als Leiterinnen oder Leiter eines Lagers oder Magazins.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5

mit besonders verantwortlichen Tätigkeiten.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 5

Fachkräfte für Lagerlogistik mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 4

  1. Fachlageristinnen und -lageristen mit abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.
  2. Magazinwärterinnen und -wärter.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 3

Helferinnen und Helfer in einem Magazin oder in einem Lager.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Protokollerklärungen

Nr. 1 Eine besondere Verantwortung liegt z. B. vor bei der Lagerung von besonders wertvollen oder gefährlichen Gütern oder von Gütern, an deren Lagerung und Umgang besondere Anforderungen gestellt werden.
Nr. 2 Magazin ist eine Stelle für die Einnahme und Ausgabe von Werkzeugen oder Materialien bei Instandsetzungs- oder Ausbildungseinrichtungen.

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