Entgeltgruppe 9b

Technische Beschäftigte

  1. im Technischen Betriebsdienst

    denen mindestens drei geprüfte Meisterinnen oder Meister oder Meisterinnen oder Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind, wenn keine Beschäftigten mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung eingesetzt sind,

  2. in Luftverteidigungsanlagen

    als Leiterinnen oder Leiter der Koordination oder als Schichtführerinnen oder Schichtführer,

  3. in der Flugzeuginstandsetzung

    aa) als Leiterinnen oder Leiter von Instandsetzungsbereichen, denen mindestens fünf geprüfte Meisterinnen oder Meister oder Meisterinnen oder Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind,
    bb) als Leiterinnen oder Leiter der Kraftstoffgeräteinstandsetzung,
    cc) als Leiterinnen oder Leiter der Instandsetzung von Chassis elektronischer Bauteile oder von Avionikgeräten mit Hilfe rechnergesteuerter Prüfgeräte,
    dd) als Leiterinnen oder Leiter der Triebwerksabnahme an stationären Prüfständen oder
    ee) als Leiterinnen oder Leiter anderer besonders wichtiger Arbeitsbereiche, die nach ihrer Größe und Bedeutung sowie nach dem Umfang der Verantwortung der Beschäftigten den vorstehend genannten entsprechen,
  4. in der Instandsetzung von Schiffen,

    aa) die als Leiterinnen oder Leiter von Instandsetzungsgruppen Mess-, Prüf-, Justier- und Abgleicharbeiten an komplexen Ortungs- oder Navigationsanlagen, sofern diese über ein automatisiertes Datenaufbereitungssystem zusammengeschaltet sind, selbstverantwortlich vorzunehmen haben oder
    bb) als Leiterinnen oder Leiter anderer besonders wichtiger Arbeitsbereiche, die nach ihrer Größe und Bedeutung sowie nach dem Umfang der Verantwortung der Beschäftigten den vorstehend genannten entsprechen.

    (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine Entgeltgruppenzulage gemäß § 17 Nr. 8.)

Entgeltgruppe 9a

  1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung, die in Hauptquartieren und Schulen der Bundeswehr komplexe rechnergestützte Informationsdarstellungs- und -verarbeitungssysteme (Großlagedarstellungen) warten und besonders schwierige Instandsetzungen selbständig durchführen.
  2. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung, die im Kalibrierungszentrum der Bundeswehr nach Durchführung von Eingangsprüfungen oder Fehlerdiagnosen hochempfindliche und komplizierte lichttechnische servopneumatische oder prozessorgesteuerte Mess- und Prüfgeräte instand setzen und eigenverantwortlich kalibrieren.
  3. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung, die in Heeresinstandsetzungswerken oder vergleichbaren Einrichtungen schwierige Prüfarbeiten an elektronischem Gerät mit automatisierten Prüfstationen durchführen und die hierfür erforderlichen Prüfprogramme erarbeiten, anwenden, optimieren und pflegen.
  4. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung, die in zentralen Instandhaltungseinrichtungen, im Marinearsenal oder in vergleichbaren Einrichtungen besonders schwierige Instandsetzungen an hochempfindlichen und komplexen Waffen- oder Teilsystemen (z. B. rechnergestützten Waffenleit- oder Ortungsanlagen, Anlagen der elektronischen Kampfführung, Flugkörperwaffenanlagen) durchführen und hierfür fachübergreifende Kenntnisse benötigen.

Entgeltgruppe 8

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich, die in den Lehrmittelwerkstätten Lehr-, Ausbildungs- und Versuchsgeräte nach Entwurfsunterlagen oder sonstigen technischen Angaben unter Eigenverantwortung fertigen, zusammenbauen oder justieren.
  2. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich, die als Arbeitsprüfer in Eingangs- oder Ausgangsinspektionen (keine Baugruppen) beschäftigt werden.
  3. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich, die besonders schwierige Instandsetzungen oder Spezialarbeiten an hoch empfindlichen und komplizierten Waffen oder Geräten oder Schiffsantriebsanlagen selbständig durchführen.
  4. Beschäftigte, die an Simulatoren eingesetzt sind und dabei Simulationsabläufe nach Vorgaben konfigurieren, erstellen oder ausführen.
  5. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im technischen Bereich, die nach Entwurfsunterlagen oder sonstigen technischen Angaben besonders schwierige Bauteile und Ausrüstungsgegenstände für den Erprobungsflugbetrieb an unterschiedlichen Luftfahrzeugbaumustern im Bereich der Absetztechnik selbständig herstellen, einbauen, Instand setzen und erproben.

Entgeltgruppe 7

  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 oder 2,

    die besonders hochwertige Arbeiten verrichten.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

  2. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Kraftfahrzeugmechatronikerin oder -mechatroniker, Kraftfahrzeugschlosserin oder -schlosser, Kraftfahrzeugmechanikerin oder -mechaniker, Kraftfahrzeugelektrikerin oder -elektriker oder in einem verwandten Beruf, die schwierige Instandsetzungen ...

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