Zusammenfassung

Überraschend schnell ist die Tarifrunde für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern zwischen der VKA und dem Marburger Bund zu Ende gegangen, nämlich bereits in der 3. Verhandlungsrunde, und das ohne jegliche Arbeitskampfmaßnahmen.

1 Lineare Steigerungen

5,4 % mehr Gehalt hatte der Marburger Bund im November 2014 gefordert – bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Ergebnis der Tarifeinigung vom 5.2.2015 ist eine Erhöhung der Entgelte um insgesamt 4,1 % bei einer Mindestlaufzeit von 21 Monaten.

Die Entgelte steigen mit Wirkung vom 1.12.2014 zunächst um 2,2 % und sodann ab 1.12.2015 um weitere 1,9 %.

Daraus ergeben sich folgende Tabellenentgelte:

 
Tabellenentgelte TV-Ärzte/VKA (vom 1.12.2014 bis 30.11.2015)
Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen
  Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
IV 7.995,68 EUR 8.567,24 EUR
III 6.797,18 EUR 7.196,68 EUR 7.768,22 EUR
II 5.426,63 EUR 5.881,63 EUR 6.281,15 EUR 6.514,20 EUR 6.741,67 EUR 6.969,17 EUR
I 4.111,59 EUR 4.344,65 EUR 4.511,10 EUR 4.799,63 EUR 5.143,66 EUR 5.285,15 EUR
 
Tabellenentgelte TV-Ärzte/VKA (vom 1.12.2014 bis 30.11.2015)
Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen
  Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
IV 8.147,60 EUR 8.730,02 EUR
III 6.926,33 EUR 7.333,42 EUR 7.915,82 EUR
II 5.529,74 EUR 5.993,38 EUR 6.400,49 EUR 6.637,97 EUR 6.869,76 EUR 7.101,58 EUR
I 4.189,71 EUR 4.427,20 EUR 4.596,81 EUR 4.890,82 EUR 5.241,39 EUR 5.385,57 EUR

Die neue Entgelttabelle des TV-Ärzte/VKA ist frühestens zum 31.8.2016 kündbar.

Damit steigt das niedrigste Ärzte­gehalt (Entgeltgruppe I Stufe 1) von bislang 4.023,08 EUR in 2 Stufen auf 4.189,71 EUR. Ein Facharzt nach 12-jähriger fachärztlicher Tätigkeit (Entgeltgruppe II Stufe 6) verdient statt bislang 6.819,15 EUR künftig 7.101,58 EUR.

2 Höhere Bereitschaftsdienstentgelte

Ein weiterer Schwerpunkt der Verhandlungen war die Bezahlung der Bereitschaftsdienste. Der Marburger Bund hatte insoweit nicht nur eine überproportionale Steigerung der Entgelte gefordert, sondern auch eine Staffelung nach Entgeltgruppen (wie bisher) und Stufen (neu). Die Forderungen entsprachen im Durchschnitt einer Anhebung um 34,3 %. Hier ist ein Kompromiss gefunden worden, der im Ergebnis eine durchschnittliche Steigerung von 7,1 % bedeutet.

Die folgende Tabelle zeigt die bisherigen und die neuen Beträge, die aller­dings erst ab 1.3.2015 und nicht rückwirkend gelten:

 
EGr. bislang Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
I 25,73 26,50 26,50 27,50 27,50 28,50 28,50
II 29,84 31,50 31,50 32,50 32,50 33,50 33,50
III 32,41 34,00 34,00 35,00      
IV 34,47 37,00 37,00        

Für die Zeit vom 1.12.2014 bis 28.2.2015 wird die bis 30.11.2014 gültige Bereitschaftsdiensttabelle wieder in Kraft gesetzt. Eine lineare Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte zum 1.12.2014 ist nicht vorgesehen.

Die neuen erhöhten und nach Stufen gestaffelten Bereitschaftsdienstentgelte kommen erst zur Auszahlung für Bereitschaftsdienste, die ab dem 1.3.2015 abgeleistet werden. Bereitschaftsdienste, die im Januar bzw. Februar 2015 abgeleistet und im März bzw. April 2015 ausbezahlt werden, unterliegen der bis 28.2.2015 maßgebenden Tabelle.

Die in der Tabelle aufgeführten neuen, ab 1.3.2015 gültigen Bereitschaftsdienstentgelte erhöhen sich aufgrund einer erneut in den Tarifvertrag aufgenommenen Dynamisierungsklausel ab 1.12.2015 um 1,9 %.

Die Regelungen zum Bereitschaftsdienstentgelt (§ 12 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA) sind frühestens zum 31.12.2017 kündbar. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt überproportionale Steigerungen ausgeschlossen sind. Vielmehr werden die Entgelte lediglich um den Prozentsatz angehoben, der auch für die Entgelttabelle (Anlage zu § 18 TV-Ärzte/VKA) gilt.

3 Sonstige Zuschläge und Zulagen

Der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst (§ 4 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA) sowie die Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile des BAT/BAT-O (§ 9 Abs. 1 TVÜ-Ärzte/VKA) erhöhen sich zu demselben Zeitpunkt und in demselben Umfang wie die Tabellenentgelte. Damit beträgt der Einsatzzuschlag (bislang 23,87 EUR) zunächst 24,40 EUR und ab 1.12.2015 sodann 24,86 EUR.

4 Keine Begrenzung der Wochenenddienste

Nicht durchsetzen konnte sich der Marburger Bund mit seiner Forderung nach einer Regelung, wonach Bereitschaftsdienst insgesamt nur an maximal 2 Wochenenden im Kalendermonat angeordnet werden darf. Dies hat die VKA von Anfang an zurückgewiesen. Zur Begründung wurde vorgetragen, eine solche Verbotsregelung könne nicht in allen Krankenhäusern ohne jede Ausnahme umgesetzt werden und würde deshalb ständige rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Betriebsparteien zur Folge haben. Im Ergebnis sind die Regelungen in § 10 Abs. 1 bis 4 TV-Ärzte/VKA, die der Marburger Bund fristgerecht zum 30.11.2014 gekündigt hatte, unverändert wieder in Kraft gesetzt worden. Die Regelungen sind nunmehr frühestens zum 31.12.2017 kündbar.

5 Neue Mindestlaufzeiten

Auch die Regelungen zur Verlängerung der Höchstarbeitszeit bei Bereitschaftsdienst (§ 10 Abs. 5 TV-Ärzte/VKA) und zum Zuschlag für die Zeit des Bereitschaftsdienstes ab der 97. Bereitschaftsdienststunde (§ 12 Abs. 3 Satz 2 TV-Ärzte/VKA) hab...

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