Rz. 14

Unter Arbeitsplatz ist der Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers in räumlich-funktionaler Hinsicht zu verstehen. Arbeitsplatz ist also der Bereich, in dem der Arbeitnehmer im Rahmen seiner ihm zugewiesenen Tätigkeit innerhalb eines bestimmten Arbeitssystems tätig wird. Die Definition umfasst damit auch die Anordnung und Gestaltung der Arbeitsmittel, die Licht-, Luft- und Geräuschverhältnisse sowie die Stand- bzw. Sitzverhältnisse des Arbeitsplatzes.

 
Praxis-Beispiel

Der Arbeitgeber plant die Einführung von Telearbeit.[1] Damit verbunden ist die Einflussnahme auf den Arbeitsplatz und den Arbeitsablauf, regelmäßig durch Verwendung eines Computers verbunden. Die Katalogbeispiele der Nrn. 2, 3 und 4 sind folglich erfüllt.

[1] Vgl. Schulze/Ratzesberger, ArbR 2016, 109.

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