Rz. 9

Auch der Arbeitgeber kann den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Gesamtbetriebsrat beantragen. Unter Arbeitgeber ist dabei das Unternehmen zu verstehen, bei dem der Gesamtbetriebsrat besteht.[1]

[1] ErfK/Koch, § 48 BetrVG Rz. 2. 4; DKKW/Trittin, § 48 BetrVG Rz. 12.

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