Rz. 2

Durch die Einführung des Schriftformerfordernisses sollten zum einen die Arbeitsgerichte von unergiebigen Rechtsstreitigkeiten entlastet werden, wie etwa über die Frage, ob überhaupt eine Kündigung vorliegt (z. B. wenn der Arbeitgeber wutentbrannt zum Arbeitnehmer sagt, er wolle ihn nicht mehr sehen[1]). Zum anderen dient die Schriftform der Stärkung der Rechtssicherheit.[2] Die Schriftform hat insbesondere eine Dokumentations- und Beweisfunktion, denn sie hat den Zweck, Streitigkeiten über die Existenz einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags zu vermeiden. Außerdem kommt ihr eine Warnfunktion zu.[3]). Die kündigende bzw. eine Aufhebungsvereinbarung abschließende Arbeitsvertragspartei soll durch das Erfordernis der schriftlichen Abfassung und der Unterschriftsleistung vor Übereilung geschützt werden.[4]

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