Rz. 8

Kontrollfähig sind daher:

  • Preisnebenabreden wie Fälligkeitsklauseln[1]
  • Vorleistungsklauseln[2]
  • Wertstellungsklauseln[3]
  • Tilgungsverrechnungsklauseln[4]
  • Klauseln über Zusatzboni[5]
  • Rabatte[6]
  • Klauseln über Verzugszinsen[7]
  • Schätzungsklauseln[8]
  • Einschränkungen des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters[9]
  • Klauseln über Nutzungszinsen in einem Unternehmenskaufvertrag[10]
  • Klauseln über die Verzinsung von Rückzahlungsansprüchen[11]
  • Rückzahlungsabreden über Ausbildungs- und Fortbildungskosten im Arbeitsvertrag oder in Ergänzungen zum Arbeitsvertrag[12]

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