Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung der Urlaubsvergütung - Berücksichtigung von Zuschlägen

 

Orientierungssatz

1. Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zuschlägen bei der Höhe des Urlaubsentgeltes. Zur Frage, ob die Tarifverträge des Elektrohandwerks, abgeschlossen zwischen dem Landesinnungsverband für das Elektrohandwerk in Thüringen und der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), kraft wirksamer Inbezugnahme in den Arbeitsvertrag auf das einzelne Arbeitsverhältnis Anwendung finden.

2. Anwendung der Grundprinzipien der §§ 1, 11 BUrlG. Berücksichtigung der Zuschläge bei der Berechnung der Urlaubsvergütung nicht bereits dann, wenn der Arbeitnehmer in den letzten drei Abrechnungsmonaten vor Urlaubsantritt solche Zuschläge erhalten hat, sondern erst dann, wenn diese Zuschläge auch bei einer Arbeitsleistung im Urlaubszeitraum gezahlt worden wären.

3. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 9 AZR 601/00.

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 22.01.2002; Aktenzeichen 9 AZR 601/00)

 

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 14.03.2000 -- 14 Ca 9883/99 -- wird

zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610724

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge