Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Verlangens der befristeten Verringerung der Arbeitszeit länger als 6 Monate besteht. Der Anspruch auf zeitlich begrenzte Arbeitszeitverringerung erfasst sowohl vollzeitbeschäftigte als auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Es geht um die Verringerung der "vertraglich vereinbarten Arbeitszeit".

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