(1) Dieser Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Mecklenburg- Vorpommern.

(2) Der Tarifvertrag gilt nicht für:

  1. Auszubildende, Schülerinnen/ Schüler in der Krankenpflege, Ärztinnen und Ärzte im Praktikum sowie für Praktikantinnen und Praktikanten;
  2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die bei In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis begonnen hat;
  3. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Vergütung sich nach beamtenrechtlichen Regelungen bestimmt;
  4. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Hochschulklinika Rostock und Greifswald mit Ausnahme der Bereiche Lehre und Forschung;
  5. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW) und am Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere Dummerstorf;
  6. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Vergütung/ Lohn zu 100% von Dritten bezahlt wird;
  7. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich bei In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden, das vor dem 01.07.2004 begründet wurde, für die Dauer dieser Befristung;
  8. Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA);

    Für diese Beschäftigungsgruppen gelten die Regelungen des mit der GEW und den Lehrerverbänden vereinbarten Lehrerpersonalkonzeptes.

  9. Waldarbeiter, die unter den Manteltarifvertrag für die Waldarbeiter Ost (MTW-O) fallen.

Protokolle zu § 1 Abs. 2 Ziffer. 4:

Die Bereiche Lehre und Forschung an den Hochschulklinika der Universitäten Rostock und Greifswald umfassen nach derzeitigem Stand folgende Einrichtungen:

Medizinische Fakultät/ Universitätsklinikum der Universität Rostock:

Institut für Anatomie

Institut für Biochemie und Molekularbiologie

Institut für Physiologie

Institut für Medizinische Psychologie

Institut für Arbeits- und Sozialmedizin

Institut für Medizinische Informatik und Biometrie

Institut für Biomedizinische Technik

Institut für Rechtsmedizin

Arbeitsgruppe Vektorologie und experimentelle Gentherapie

Dekanat

Medizinische Bibliothek

Experimentelles Forschungszentrum

Elektronenmikroskopisches Zentrum

Proteomzentrum

Medizinische Fakultät/ Universitätsklinikum der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald:

Institut für Anatomie

Institut für Biochemie und Molekularbiologie

Institut für Physiologie

Institut für Medizinische Psychologie

Institut für Pathopysiologie

Institut für Arbeitsmedizin

Institut für Biometrie und Medizinische Informatik

Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin

Institut für Geschichte der Medizin

Institut für Community Medicine

Institut für Rechtsmedizin

Abteilung Versuchstierkunde

Dekanat

Protokollnotiz zu § 1 Abs. 2 Ziffer 7:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit denen nach In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert oder neu abgeschlossen wird, fallen unter diesen Tarifvertrag.

Protokollnotiz zu § 1 Abs. 2 Ziffer 8:

Die Landesregierung wird die regelmäßige Pflichtstundenzahl (Regelstundenmaß) sowie die Anrechnungsstunden wegen Alters, Schwerbehinderung und Lehrerweiterbildung nach dem Erlass zur Festsetzung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2004/ 2005 - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur - während der Laufzeit des Lehrerpersonalkonzeptes nicht zum Nachteil der Lehrerinnen und Lehrer ändern.

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