Mit der Tarifeinigung vom 7.3.2020 wurde mit Wirkung ab dem 1.10.2020 der Einsatz von Ärztinnen und Ärzten an Universitätskliniken an den Wochenenden eingeschränkt.

Die Neuregelung in § 6 Abs. 9 TV-Ärzte an Universitätskliniken lautet:

Eine Arbeitsleistung (regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft) am Wochenende (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) darf an höchstens zwei Wochenenden im Kalendermonat angeordnet werden. Abweichend davon darf je Kalendervierteljahr eine weitere Arbeitsleistung am Wochenende angeordnet werden. Darüber hinaus dürfen weitere Arbeitsleistungen am Wochenende nur angeordnet werden, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Die Arbeitsleistung wird dem Kalendermonat zugeordnet, in dem sie begonnen hat. Auf Antrag der Ärztin/des Arztes sind die nach Satz 3 nicht gewährten freien Wochenenden innerhalb des laufenden oder des nächsten Kalendervierteljahres zusätzlich zu gewähren, eine weitere Übertragung auf das darauffolgende Kalendervierteljahr ist nicht möglich. Am Ende dieses zweiten Kalendervierteljahres müssen alle freien Wochenenden gewährt sein. Der Antrag nach Satz 5 ist innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des Kalendermonats zu stellen, in dem die freien Wochenenden nicht gewährt wurden. 8Jedenfalls ein freies Wochenende pro Kalendermonat ist zu gewährleisten.

 
Hinweis

Während im TV-Ärzte/VKA für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern vereinbart wurde, dass diese Anspruch auf zwei freie Wochenenden im Kalendermonat haben, wurde für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken – hiervon abweichend – die Zahl der im jeweiligen Kalendermonat zulässigen Wochenenddienste geregelt. Auch wird in den Universitätskliniken auf den jeweiligen Kalendermonat abgestellt. Eine Durchschnittsberechnung – wie diese für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern bezogen auf das Kalenderhalbjahr zulässig ist – sieht der TV-Ärzte an Universitätskliniken nicht vor!

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge