Die der Entgeltgruppe 15 zugeordneten Ärzte und Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten ab März 2021 eine monatliche Zulage von 300 Euro.

Zudem wird die Regelung, nach der die Stufe 5 in der Entgeltgruppe 15 bei Tätigkeiten entsprechend Teil B Abschnitt II Ziffer 1 Entgeltgruppe 15 Fallgruppe 1 als Endstufe gilt, gestrichen. Somit können jetzt auch "Fachärztinnen und Fachärzte sowie Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte mit entsprechender Tätigkeit" Stufe 6 erreichen. Betroffene Ärzte, die am 1. November 2020 in Stufe 5 bereits eine Stufenlaufzeit von mindestens fünf Jahren absolviert haben, werden am 1. November 2020 der Stufe 6 zugeordnet. Entsprechendes gilt für Ärzte in einer individuellen Endstufe. Für Ärzte der Stufe 5, die zu diesem Zeitpunkt noch keine fünf Jahre Bewährung in Stufe 5 zurückgelegt haben, wird die zurückliegende Stufenlaufzeit angerechnet.

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