Die Möglichkeit/der begrenzte Rechtsanspruch zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit oder des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der Beschäftigten der Mitglieder der Mitgliedsverbände der VKA wird bis 31.12.2022 verlängert. Im Übrigen blieben die tarifvertraglichen Voraussetzungen unverändert.

Die Dynamisierung des Wertguthabens gem. § 7 Abs 2 Satz 2 TV FlexAZ wurde mit 1,4 Prozent ab April 2021 und 1,8 Prozent ab April 2022 vereinbart.

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