Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der Beschäftigten der Mitglieder der Mitgliedsverbände der VKA wird um 30 Monate bis 31.8.2020 verlängert. Der Anspruch auf Altersteilzeit entsteht aber erst bei Verwaltungen/Betrieben mit mindestens 40 Beschäftigten.

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