Duale Studiengänge werden i. d. R. von Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen bzw. Betrieben angeboten. Sie beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis. Die Studiengänge vereinigen im Grundsatz die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem Fachhochschulabschluss entweder

  • mit einer gleichzeitigen betrieblichen Berufs(aus)bildung mit oder ohne Prüfungsabschluss in einem anerkannten Beruf oder
  • mit einer betrieblichen Fort- oder Weiterbildung.

Teilnehmer an dualen Studiengängen sind sozialversicherungsrechtlich als zur Berufsausbildung Beschäftigte anzusehen und daher kranken-, renten-, arbeitslosen- und pflegeversicherungspflichtig. Die Beiträge werden – wie für diese Personen üblich – nach dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung bemessen. Sofern in einzelnen Phasen des Studiums keine Vergütung gewährt wird, besteht die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung durchgehend fort; in Zeiten ohne Entgeltzahlung wird der Beitragsbemessung eine fiktive Einnahme i. H. v. 1 % der monatlichen Bezugsgröße (2024 = 35,35 EUR West, 34,65 EUR Ost) zugrunde gelegt. Deshalb sind Teilnehmer an dualen Studiengängen in Zeiten, in denen sie kein Arbeitsentgelt erhalten, mit dem Personengruppenschlüssel 102 und dem Beitragsgruppenschlüssel 0110 und während der Zeiten, in denen Arbeitsentgelt gezahlt wird, auch mit dem Personengruppenschlüssel 102, aber dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 zu melden. Lediglich dann, wenn das Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze (monatlich 325 EUR) nicht übersteigt, ist der Personengruppenschlüssel 121 zu verwenden.

Die Beurteilung in der Unfallversicherung weicht von der in den übrigen Sozialversicherungszweigen ab. Studenten, die ein duales Studium ausüben, sind in der Unfallversicherung nur in den Phasen des Studiums als Beschäftigte versicherungspflichtig, in denen sie sich im Rahmen der Praxisphasen in dem Praktikumsbetrieb befinden. In der Zeit der theoretischen Studienphasen besteht zwar auch der Unfallversicherungsschutz; dieser wird aber durch die Hochschule sichergestellt.

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