- § 23 Abs. 3 TVöD
- Abschnitt VIII Sonderregelungen Bund (Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind) § 45 Nr. 10 TVöD
- Abschnitt VIII Sonderregelungen VKA (Sonderregelungen für Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst) § 46 Nr. 2 Abs. 3 TVöD = Anlage D.2
- § 24 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA
- § 17 Abs. 3 TV-V
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