Der Sterbegeldempfänger braucht sich das vom Arbeitgeber erhaltene Sterbegeld nicht auf seinen Anspruch aus § 844 Abs. 1 BGB auf Erstattung der Beerdigungskosten anrechnen zu lassen.[1]

[1] BGH, Urteil v. 29.11.1977, VI ZR 177/76; a. A. Dassau/Wiesend-Rothbrust, Kommentar zum BAT, 3. Aufl. § 41 Rz. 23; BAT Kommission v. 27.03.1973 mit Verweis auf den Rechtsgedanken des § 255 BGB.

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