Mit Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V und Nr. 9 zum TVöD-BT-B hat sich die S-Tabelle mit Wirkung zum 1.7.2015 erheblich verändert.

Die Tabellenentgelte für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes ergeben sich weiterhin aus der Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B (Entgelttabelle S). Dabei sind die Entgeltgruppen S 13 Ü und S 16 Ü (§ 28a Abs. 8 Satz 4 bzw. Abs. 9 TVÜ-VKA) mit aufgeführt.

Die Struktur der Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B hat sich wie folgt geändert:

  • die Entgeltgruppen S 5, S 6 und S 10 sind nicht mehr besetzt;
  • die bisherige Entgeltgruppe S 6 ist in Entgeltgruppe S 8a;
  • die bisherige Entgeltgruppe S 8 ist in Entgeltgruppe S 8b umbenannt und die verlängerten Laufzeiten wurden verkürzt wie folgt: bei Beschäftigten in S 8b Fallgruppe 1 (Erzieher mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten, bisher in S 8 Fallgruppe 1) und in S 8b Fallgruppe 2 (Handwerksmeister usw. bisher in S 8 Fallgruppe 3) reduziert sich die Stufenlaufzeit in der Stufe 4 von 8 Jahren auf 6 Jahre und in der Stufe 5 von 10 Jahren auf 8 Jahre;
  • die bisherige Entgeltgruppe S 11 teilt sich in die Entgeltgruppen S 11a und S 11b auf und
  • die bisherigen Entgeltgruppen S 11 Ü und S 12 Ü (§ 28a Abs. 8 TVÜ-VKA in der Fassung bis zum 30.6.2015) sind entfallen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge