Mit Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V und Nr. 9 zum TVöD-BT-B hat sich die S-Tabelle mit Wirkung zum 1.7.2015 erheblich verändert.
Die Tabellenentgelte für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes ergeben sich weiterhin aus der Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B (Entgelttabelle S). Dabei sind die Entgeltgruppen S 13 Ü und S 16 Ü (§ 28a Abs. 8 Satz 4 bzw. Abs. 9 TVÜ-VKA) mit aufgeführt.
Die Struktur der Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B hat sich wie folgt geändert:
- die Entgeltgruppen S 5, S 6 und S 10 sind nicht mehr besetzt;
- die bisherige Entgeltgruppe S 6 ist in Entgeltgruppe S 8a;
- die bisherige Entgeltgruppe S 8 ist in Entgeltgruppe S 8b umbenannt und die verlängerten Laufzeiten wurden verkürzt wie folgt: bei Beschäftigten in S 8b Fallgruppe 1 (Erzieher mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten, bisher in S 8 Fallgruppe 1) und in S 8b Fallgruppe 2 (Handwerksmeister usw. bisher in S 8 Fallgruppe 3) reduziert sich die Stufenlaufzeit in der Stufe 4 von 8 Jahren auf 6 Jahre und in der Stufe 5 von 10 Jahren auf 8 Jahre;
- die bisherige Entgeltgruppe S 11 teilt sich in die Entgeltgruppen S 11a und S 11b auf und
- die bisherigen Entgeltgruppen S 11 Ü und S 12 Ü (§ 28a Abs. 8 TVÜ-VKA in der Fassung bis zum 30.6.2015) sind entfallen.
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