Sonderurlaub wird nur gewährt, wenn
1. |
der Anlass, für den Sonderurlaub beantragt wurde, nicht außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen oder erledigt werden kann, |
2. |
dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und |
3. |
die jeweiligen Voraussetzungen der §§ 5 bis 22 erfüllt sind. |
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