Die Genehmigung von Sonderurlaub ist zu widerrufen, wenn
1. |
zwingende dienstliche Gründe dies erfordern, |
2. |
der Sonderurlaub zu einem anderen als dem genehmigten Zweck verwendet wird, |
3. |
andere Gründe, die die Beamtin oder der Beamte zu vertreten hat, den Widerruf erfordern. |
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