Rz. 1
Die Vorschrift ist mit dem Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) in das Gesetz aufgenommen und durch das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) ergänzt worden. In dieser Fassung ist sie am 1.1.2017 in Kraft getreten.
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