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§ 145 wurde durch das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) in das Gesetz eingefügt und ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten.
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