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Die Regelung ist durch das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) mit Wirkung zum 1.1.2017 eingeführt worden und steht am Anfang der im Fünfzehnten Kapitel des SGB XI zusammengefassten Überleitungs- und Übergangsvorschriften. Die zuvor in § 122 a. F. enthaltenen Übergangsregelungen finden sich nunmehr in § 144.

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