Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt am Tag der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Juni 2021[2] außer Kraft.

[1] Geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Geänderte Zählung anzuwenden ab 20.04.2021.
[2] Geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Anzuwenden ab 20.04.2021.

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