Entscheidungsstichwort (Thema)
Erweiterte Auslegung des § 448 ZPO unter dem Gesichtspunkt der sog. „Waffengleichheit” bei beweisbedürftigem Inhalt von „Vier-Augen-Gesprächen”?
Leitsatz (amtlich)
Eine Parteianhörung i. S. d. § 141 ZPO steht im Lichte der Entscheidung des EGMR vom 27.10.1993 (37/1992/382/460 [Dombo Beheer B.V./Niederlande]) – bei entsprechender Würdigung des Wahrheitsgehalts der Bekundung – dem Beweismittel der Parteivernehmung gleich.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 513729 |
NZA 2000, 1184 |
MDR 2000, 724 |
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