Entscheidungsstichwort (Thema)

Erweiterte Auslegung des § 448 ZPO unter dem Gesichtspunkt der sog. „Waffengleichheit” bei beweisbedürftigem Inhalt von „Vier-Augen-Gesprächen”?

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Parteianhörung i. S. d. § 141 ZPO steht im Lichte der Entscheidung des EGMR vom 27.10.1993 (37/1992/382/460 [Dombo Beheer B.V./Niederlande]) – bei entsprechender Würdigung des Wahrheitsgehalts der Bekundung – dem Beweismittel der Parteivernehmung gleich.

 

Normenkette

ZPO § 445 Abs. 1, §§ 447-448

 

Fundstellen

Haufe-Index 513729

NZA 2000, 1184

MDR 2000, 724

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