Kurzbeschreibung
Die Tabelle enthält die steuerfreien inländischen Reisekostensätze für Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Außerdem werden die Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung auf Dienstreisen durch den Arbeitgeber aufgeführt.
Vorbemerkung
Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Ein Einzelnachweis der Verpflegungskosten durch Rechnungsbelege ist ausgeschlossen.
Als Übernachtungskosten können die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung steuerfrei gezahlt werden. Alternativ kann der Arbeitgeber anstelle der tatsächlichen Übernachtungskosten für jede Übernachtung im Inland bis zu 20 EUR pauschal steuerfrei erstatten.
Inlandsreisepauschalen seit 2024
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Verpflegungsmehraufwand | Pauschbetrag (in EUR) |
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Eintägige vorübergehende Auswärtstätigkeit[1] | ||
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28 14 -- |
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Mehrtägige vorübergehende Auswärtstätigkeit | ||
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14 28[3] |
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Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen | ||
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28 14 -- |
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Tätigkeit auf Fahrzeugen | ||
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28 14 -- |
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Kürzung bei Mahlzeitengestellung | ||
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5,60 11,20 |
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Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeiten | Pauschbetrag (in EUR) |
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20 | |
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9 |
Inlandsreisepauschalen von 2020 bis 2023
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Verpflegungsmehraufwand | Pauschbetrag (in EUR) |
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Eintägige vorübergehende Auswärtstätigkeit[1] | ||
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28 14 -- |
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Mehrtägige vorübergehende Auswärtstätigkeit | ||
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14 28[3] |
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Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen | ||
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28 14 -- |
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Tätigkeit auf Fahrzeugen | ||
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28 14 -- |
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Kürzung bei Mahlzeitengestellung | ||
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5,60 11,20 |
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Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeiten | Pauschbetrag (in EUR) |
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20 | |
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