Bei unentgeltlicher Beförderungsmöglichkeit werden Fahrt- oder Flugkosten nicht ersetzt. Dies gilt auch, wenn ein Dienstfahrzeug – mit Fahrer oder zum Selbstfahren – bereitstand.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge