In einigen deutschen Kommunen wird eine Aufwandsentschädigung für entgeltliche Übernachtungen, die sogenannte "Bettensteuer" erhoben. Eine Steuer für Hotelübernachtungen darf zwar erhoben werden, dies aber nur für Übernachtungen aus privaten Gründen. Somit dürfen geschäftlich bedingte Übernachtungen nicht mit einer solchen Kulturförderabgabe belegt werden. Hierbei ist beim Auschecken aus dem Hotel und Zahlung der Unterkunftskosten zu achten.

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