Überblick

Die Bundesregierung hatte sich bereits im Koalitionsvertrag im Dezember 2013 zum Ziel gesetzt, die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern. Die entsprechende Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wurde am 21.10.2016 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat der Gesetzesänderung am 25.11.2016 zugestimmt. Die Änderung des AÜG tritt am 1.4.2017 in Kraft.

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