1 Erstmalige Arbeitsaufnahme nach dem 31.12.2002

 

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.6.2024 erstmals eine Beschäftigung auf.

Gilt für den Arbeitnehmer die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Ergebnis

Für den Arbeitnehmer gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, er war am Stichtag 31.12.2002 noch nicht als Arbeitnehmer beschäftigt.

2 Erstmalige Arbeitsaufnahme und Übergrenzer vor/am Stichtag 31.12.2002

 

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer nimmt zum 1.6.2024 eine neue Beschäftigung auf. Zuvor war er vom 1.12.2002 bis 31.5.2024 abhängig beschäftigt. Am gesetzlichen Stichtag 31.12.2002 hatte sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2002 i. H. v. 40.500 EUR überschritten. Er ist bereits seit 2000 privat krankenversichert.

Gilt für den Arbeitnehmer die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Ergebnis

Für den Arbeitnehmer gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, da er

  • am gesetzlichen Stichtag 31.12.2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (40.500 EUR) versicherungsfrei war und
  • bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven (der gesetzlichen Krankenversicherung im Umfang entsprechenden, nicht in einer Zusatzversicherung) versichert war.

3 Erstmalige Arbeitsaufnahme aber kein Übergrenzer vor/am Stichtag 31.12.2002

 

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer ist seit dem 1.1.2002 abhängig beschäftigt. Er war am 31.12.2002 krankenversicherungspflichtig.

Gilt für den Arbeitnehmer die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Ergebnis

Für den Arbeitnehmer gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, da er am gesetzlichen Stichtag 31.12.2002 nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Anwendung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze (private Krankenversicherung, Entgelt oberhalb der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze) erfüllt hat.

4 Feste Bezüge und laufende und einmalige Einnahmen

 

Sachverhalt

Am 1.4.2024 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf.

Er hat folgende Einnahmen:

  • Monatslohn 5.050 EUR
  • Pauschale Überstundenvergütung 200 EUR monatlich
  • Steuer- und beitragsfreie Nachtarbeitszuschläge 50 EUR monatlich
  • Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 3.000 EUR jeweils im November
  • Vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld 1.000 EUR jeweils im Juni

Unterliegt der Arbeitnehmer der Krankenversicherungspflicht?

Ergebnis

 
Berechnungsstufen regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
Jahreseinnahmen (aller Einnahmen aus der Beschäftigung für ein fiktives Jahr)
- Bezüge, die kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung sind
- Unregelmäßige Bezüge
- Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden
= Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
 
Berechnung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt  
Arbeitsentgelt (5.050 EUR × 12 Monate) 60.600 EUR
Pauschale Überstundenvergütung (200 EUR × 12 Monate) + 2.400 EUR
Nachtzuschläge (50 EUR × 12 Monate) + 600 EUR
Weihnachtsgeld + 3.000 EUR
Urlaubsgeld + 1.000 EUR
Jahresarbeitsentgelt gesamt 67.600 EUR
Abzgl. Nachtzuschläge (50 EUR × 12 Monate) - 600 EUR
Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 67.000 EUR

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers (67.000 EUR) überschreitet die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR) nicht. Der Arbeitnehmer ist krankenversicherungspflichtig.

5 Feste Bezüge und variable Entgelte

 

Sachverhalt

Am 1.4.2024 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf.

Er hat folgende Einnahmen:

  • Monatslohn 5.300 EUR, einschließlich 150 EUR Kinderzuschlag und 50 EUR Nachtzuschlag (steuerfrei)
  • Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung, geldwerter Vorteil monatlich 250 EUR
  • Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 3.000 EUR (jeweils im November)
  • Vertraglich zugesicherte Gewinnbeteiligung, mindestens 1.000 EUR, sie steigert sich als nicht garantierte Gewinnbeteiligung auf bis zu 3.000 EUR (jeweils im Juni)

Unterliegt der Arbeitnehmer der Krankenversicherungspflicht?

 
Berechnung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt  
Arbeitsentgelt (5.300 EUR × 12 Monate) 63.600 EUR
Geldwerter Vorteil Firmenwagen (250 EUR × 12 Monate) + 3.000 EUR
Weihnachtsgeld + 3.000 EUR
Gewinnbeteiligung + 3.000 EUR
Jahresarbeitsentgelt gesamt 72.600 EUR
Abzgl. Nachtzuschläge (50 EUR × 12 Monate) - 600 EUR
Abzgl. unregelmäßige Gewinnbeteiligung - 2.000 EUR
Abzgl. Kinderzuschlag (150 EUR x 12 Monate) - 1.800 EUR
Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 68.200 EUR

Ergebnis

Die Gewinnbeteiligung als variabler Entgeltbestandteil zählt grundsätzlich nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Lediglich der Anspruch auf den Mindestbetrag (hier: 1.000 EUR) ist beim regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zu berücksichtigen.

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (68.200 EUR) des Arbeitnehmers überschreitet die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR) nicht. Der Arbeitnehmer ist krankenversicherungspflichtig.

6 Schwankende Bezüge, Stundenlohn

 

Sachverhalt

Am 1.4.2024 nimmt ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung als Mitarbeiter in der Produktion auf. Es handelt sich um die erste Beschäftigung des Arbeitnehmers im Inland. Die Arbeitszeit beträgt 38 Stunden in der Woche.

Er hat folgende Einnahmen:

  • Stundenlohn: 33,27 EUR
  • Überstunden: 41,59 EUR je Stunde (in der Vergangenheit ca. 2 St...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge