Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhält laufendes Monatsentgelt i. H. v. 4.425 EUR.

Im Dezember 2024 bekommt er Weihnachtsgeld i. H. v. 5.000 EUR.

Im Mai 2024 erhält er Urlaubsgeld i. H. v. 4.425 EUR.

Im August 2024 macht er Überstunden, die mit 900 EUR vergütet werden (laufendes Entgelt; beitragspflichtig bis zur Beitragsbemessungsgrenze des Monats in der KV/PV waren noch 750 EUR; die vollen 900 EUR waren beitragspflichtig zur RV/ALV).

Die anteiligen Jahres- Beitragsbemessungsgrenzen 2024 betragen

  • am 31.5.2024: 25.875 EUR (KV/PV) bzw. 37.750 EUR (RV/ALV)
  • am 31.12.2024: 62.100 EUR (KV/PV) bzw. 90.600 EUR (RV/ALV)

Wie ist der beitragspflichtige Anteil der Einmalzahlungen im Mai und Dezember jeweils zu berechnen?

Ergebnis

 
Berechnungsformel
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze
- bisher beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ohne die zu beurteilende Einmalzahlung
= BBG für die zu beurteilende Einmalzahlung

Der so ermittelte Freiraum zwischen der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze und dem im gleichen Zeitraum erzielten beitragspflichtigen Entgelt des jeweiligen Versicherungszweiges bildet die Beitragsbemessungsgrenze für die Einmalzahlung. Soweit diese überschritten wird, bleibt die Einmalzahlung beitragsfrei. (Achtung: Ausnahme s. unter "Märzklausel"!)

 
Berechnung Kranken- und Pflegeversicherung für Mai 2024
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze 25.875 EUR
Entgelt (4.425 EUR x 5 Monate) - 22.125 EUR
Differenz 3.750 EUR
Der beitragspflichtige Anteil des Urlaubsgeldes i. H. v. 4.425 EUR beträgt zur Kranken- und Pflegeversicherung 3.750 EUR.
 
Berechnung Renten- und Arbeitslosenversicherung für Mai 2024
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze 37.750 EUR
Entgelt (4.237,50 EUR x 5 Monate) - 22.125 EUR
Differenz 15.625 EUR
Das Urlaubsgeld ist in voller Höhe von 4.425 EUR beitragspflichtig zur RV/ALV sowie zur Insolvenzgeldumlage. Es fällt keine Umlage U1 bzw. U2 an.
 
Berechnung Kranken- und Pflegeversicherung für Dezember 2024
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze   62.100 EUR
Entgelt (4.425 EUR x 12 Monate) 53.100 EUR  
Zzgl. verbeitragtes Urlaubsgeld + 3.750 EUR  
Zzgl. verbeitragte Überstundenvergütung + 750 EUR  
Entgelt gesamt   - 57.600 EUR
Differenz   4.500 EUR
Der beitragspflichtige Anteil des Weihnachtsgeldes i. H. v. 5.000 EUR beträgt zur Kranken- und Pflegeversicherung 4.500 EUR.
 
Berechnung Renten- und Arbeitslosenversicherung für Dezember 2024  
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze   90.600,00 EUR
Entgelt (4.425 EUR x 12 Monate) EUR  
Zzgl. Urlaubsgeld + 4.425 EUR  
Zzgl. Überstundenvergütung + 900,00 EUR  
Entgelt gesamt   - 58.425 EUR
Differenz   32.175 EUR
Das Weihnachtsgeld ist in voller Höhe von 5.000 EUR beitragspflichtig zur RV/ALV und zur Insolvenzgeldumlage. Es fällt keine Umlage U1 bzw. U2 an.

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