Kurzbeschreibung

Die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz zu dem Praktikumsvertrag vom ... ist erforderlich für Praktikanntinnen/Praktikanten, die gemäß § 22 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten und deshalb Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Sie beinhaltet alle für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Niederschrift nach dem Nachweisgesetz zu dem Praktikumsvertrag vom . . .

Nach dem Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) vom 20. Juli 1995 (BGBl. I S. 946) in der jeweils geltenden Fassung wird Folgendes niedergelegt:[2]

  1. Der Praktikumsvertrag wird zwischen

    ..................................................
    (Name und Anschrift des Arbeitgebers)

    und

    ..................................................
    (Name und Anschrift der Praktikantin/des Praktikanten)

    abgeschlossen

  2. Mit dem Praktikum sind folgende Lern- und Ausbildungsziele verbunden:

    ..................................................

  3. Das Praktikum beginnt am ......................... und endet mit Ablauf des .........................
  4. Die regelmäßige tägliche Praktikumszeit beträgt ......................... Stunden.
  5. Es wird ein Praktikumsentgelt in Höhe von ......................... Euro (brutto) monatlich bezahlt. Das Entgelt wird am Fünfzehnten eines jeden Monats/am letzten Tag eines jeden Monats gezahlt.[3]
  6. Der Urlaub beträgt jährlich 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG).
  7. Der Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 findet auf den Praktikumsvertrag keine Anwendung. Die beim Arbeitgeber geltenden Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen finden nach Maßgabe ihres jeweiligen Geltungsbereichs auf den Praktikumsvertrag Anwendung.
...................................
(Ort, Datum)
 
...................................
(Arbeitgeber)
...................................
(Praktikant/in)
[1] Die Niederschrift ist nur bei Praktikantinnen/Praktikanten, die gemäß § 22 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) als Arbeitnehmer gelten und deshalb Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, erforderlich.

Die Niederschrift ist nicht erforderlich bei Praktikantinnen/Praktikanten, die gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 MiLoG keinen Mindestlohn beanspruchen können. Keine Niederschrift ist deshalb zu erstellen für
- Praktika nach dem TVPöD,
- Pflichtpraktika nach einer Schul-, Hochschul- oder Ausbildungsordnung sowie
- Praktika von bis zu drei Monaten, wenn sie entweder zur Orientierung oder erstmalig ausbildungs- oder studienbegleitend absolviert werden.

[2] Die Niederschrift ist nur bei Praktikantinnen/Praktikanten, die gemäß § 22 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) als Arbeitnehmer gelten und deshalb Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, erforderlich.

Die Niederschrift ist nicht erforderlich bei Praktikantinnen/Praktikanten, die gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 MiLoG keinen Mindestlohn beanspruchen können. Keine Niederschrift ist deshalb zu erstellen für
- Praktika nach dem TVPöD,
- Pflichtpraktika nach einer Schul-, Hochschul- oder Ausbildungsordnung sowie
- Praktika von bis zu drei Monaten, wenn sie entweder zur Orientierung oder erstmalig ausbildungs- oder studienbegleitend absolviert werden,

Die Niederlegung der für den Praktikumsvertrag wesentlichen Bedingungen ist nach § 2 Abs. 1a NachwG erforderlich. Da § 2 Abs. 3 NachwG den ab 16. August 2014 geltenden Absatz 1a nicht in Bezug nimmt, können bestimmte Angaben nicht durch einen Hinweis auf die einschlägigen Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen und ähnliche Regelungen ersetzt werden.

[3] Nicht Zutreffendes bitte streichen!

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