Bei der Durchführung des Praktikantenverhältnisses sind weitere Arbeitnehmerschutzgesetze wie z. B. das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu beachten.
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