Die Pflichten der Praktikumsstelle bestehen in erster Linie darin, der Praktikantin/dem Praktikanten berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen beizubringen.

Darüber hinaus hat die Praktikumsstelle den Praktikanten kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Verrichtung der praktischen Tätigkeit notwendig sind, und dafür zu sorgen, dass den Praktikanten nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.

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