Kurzbeschreibung

Checkliste für Arbeitgeber: Was müssen Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Pflegezeitgesetz beachten?

Vorbemerkung

Das Pflegezeitgesetz stellt den Arbeitgeber vor Herausforderungen: Ist ein Arbeitnehmer vom Pflegefall eines nahen Angehörigen betroffen, muss der Arbeitgeber damit rechnen, dass der Arbeitnehmer für bis zu 10 Arbeitstage (kurzzeitige Arbeitsverhinderung, § 2 PflegeZG), für bis zu 6 Monate (Pflegezeit, § 4 PflegeZG) von seiner Arbeitspflicht freigestellt werden will bzw. für bis zu 24 Monate eine Reduzierung seiner wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden verlangen wird (§ 2 Familienpflegezeitgesetz - FPfZG).

Verlangen Arbeitnehmer Pflegezeit, muss der Arbeitgeber genau wissen, wie nun weiter vorzugehen ist: Wann muss er dem Wunsch des Arbeitnehmers entsprechen? Was muss er beachten, wenn ein Arbeitnehmer freigestellt ist? Wie sieht es z. B. mit einer Verlängerung oder vorzeitigen Beendigung der Pflegezeit aus?

Diese Checkliste soll helfen, den sich aus dem Pflegezeitgesetz ergebenden Pflichten gerecht zu werden, sie soll den Arbeitgeber aber auch aufklären, welche Rechte ihm nach dem Pflegezeitgesetz zustehen.

Was muss ich tun als Arbeitgeber?

A. Feststellung Beschäftigtenstatus des Betroffenen ja nein
1. Arbeitnehmer (Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz gilt):
2.

Auszubildender (Pflegezeitgesetz gilt):

Keine Berücksichtigung bei Familienpflegezeitgesetz!

3. Arbeitnehmerähnliche Person, Heimarbeiter oder Gleichgestellte (Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz gilt):
4. Sonstige (z. B. Organmitglieder wie Geschäftsführer/Vorstände;
Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz gilt nicht):
B. Kurzzeitige Arbeitsfreistellung ja nein
1. Akuter Pflegefall eines nahen Angehörigen liegt vor?
2. Angabe des voraussichtlichen Pflegegrades nach §§ 14, 15 SGB XI (erforderlich: Prognose – kein Nachweis – mind. Pflegegrad I): .................
   
  Liegt Wiederholungsfall einer Freistellung vor (= Indiz für Fehlen eines akut auftretenden Pflegefalls)?
3. Angabe der Beziehung zum Beschäftigten: .................
   
  Freistellung kann gewährt werden:
4. Mitteilung des Beschäftigten über die Arbeitsverhinderung und voraussichtliche Dauer liegt vor?
 

Name des nahen Angehörigen genannt:

Falls ja:

5. Wird eine ärztliche Bescheinigung verlangt?
 

Kontaktdaten des Arztes

Falls ja:

   
  Pflegebedürftigkeit bescheinigt?
 
  Erforderlichkeit der Freistellung bescheinigt?
 
  Ausstellender Arzt: .................
 
  Kontaktdaten des Arztes: .................
   
6. Datum: Eingang der Mitteilung: .................
  Die Mitteilung erfolgte unverzüglich?
7. Die angegebene voraussichtliche Dauer der Arbeitsverhinderung von ................. bis .................
8. Vertretung erforderlich:
9. Entgeltfortzahlungspflicht besteht aus:
   
 
- Tarifvertrag .................[1]
 
- Betriebsvereinbarung .................
 
- Arbeitsvertrag .................
 
  § 616 BGB.................
  Sonstige Lohnersatzleistungen:
   
 
- Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a Abs. 3 SGB XI) oder sonstige gesetzliche Leistungsansprüche (z. B. § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG)
 
  Arbeitnehmer hat Hinweis auf Antrag von Pflegeunterstützungsgeld erhalten
 
- Bescheinigung der Pflegekasse oder der Versicherung über die Gewährung von Pflegeunterstützungsgeld vom Beschäftigten vorgelegt.
C. Pflegezeit ja nein
1. Schriftliche Ankündigung des Beschäftigten hinsichtlich Inanspruchnahme der Pflegezeit und Dauer liegt vor?
  Eingangsdatum der Ankündigung: .................
   
2. Die 10-Tage-Frist zwischen Ankündigung und Beginn Pflegezeit wurde eingehalten (Beginn am Tage nach Eingang der Ankündigung)
3. Liegt Sonderfall einer Pflegezeit nach vorheriger Familienpflegezeit vor?
  Falls ja, achtwöchige Ankündigungsfrist eingehalten?
4. Antrag ist nicht auf "Familienpflegezeit" gerichtet (anderenfalls weiter unter D.)
5. Beschäftigtenzahl beim Arbeitgeber und Antrag: .................
   
a)

Mehr als 15 Beschäftigte (oben unter A.):

(= § 3 gilt umfassend)

b)

Weniger als 15 Beschäftigte im Unternehmen:

(Antrag kann gestellt werden, § 3 Abs. 6a PflegeZG)

  Antwort innerhalb von 4 Wochen bis zum .................
  Ablehnung wurde begründet
6. Pflegefall eines nahen Angehörigen liegt vor?
 
  1. Angabe des Pflegegrads nach §§ 14, 15 SGB XI: .................
  2. Angabe Sterbebegleitung mit palliativmedizinischer Behandlung: .................
   
7.

Name des Beschäftigten: .................

Angabe der Beziehung zum Beschäftigten: .................

   
8. Bescheinigung Pflegekasse/MDK/KV-privat liegt vor?
  Ausgestellt durch: .................
   
9. Schriftliche Ankündigung des Beschäftigten hinsichtlich Inanspruchnahme der Pflegezeit und Dauer liegt[2] vor?
  Beginn am Tag nach Eingang der Ankündigung?
10. Pflegezeit wird beansprucht[3] vom ................. bis .................
   
11. Nur bei Inanspruchnahme einer teilweisen Freis...

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