§ 87 Fachgruppen

Es werden folgende Fachgruppen gebildet:

1.

Grundschulen,

2.

Sekundarschulen,

3.

Förderschulen,

4.

Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen,

5.

Gymnasien,

6.

Berufsbildende Schulen.

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