1.

Jede Senatsverwaltung mit den ihr nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden) und nichtrechtsfähigen Anstalten, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist,

 

2.

die Senatskanzlei,

 

3.

die Verwaltung des Abgeordnetenhauses,

 

4.

der Rechnungshof,

 

4a.

der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,

 

5.

bei der Polizeibehörde:

 

a)

das Polizeipräsidium,

 

b)

jede Direktion,

 

c)

das Landeskriminalamt und

 

d)

die Polizeiakademie,

    

e) bis h) (weggefallen)

 

6.

jedes Gericht, jede Staatsanwaltschaft und die Amtsanwaltschaft,

 

7.

die Sozialen Dienste der Justiz,

 

8.

jede Justizvollzugsanstalt,

 

9.

jedes Finanzamt,

 

10. (weggefallen)

 

11.

die Feuerwehr,

 

12.

bei der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung:

 

a)

in Regionen, die den Bezirken entsprechen, jeweils die Gesamtheit der in Schulen, ausgenommen die in Buchstabe b genannten Schulen, tätigen Lehrkräfte, Erzieher, Pädagogischen Unterrichtshilfen, Sozialpädagogen, Handwerksmeister, Laboranten, technischen, verwaltungsfachlichen und sonstigen Dienstkräfte,

 

b)

die Dienstkräfte in zentral verwalteten Schulen,

 

c)

die Studienreferendare und Lehreranwärter,

 

13.

das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin,

 

14.

in den Bezirken die gesamte Bezirksverwaltung, jedoch ohne die Krankenhausbetriebe,

 

15.

jeder Krankenhausbetrieb und jede andere Kranken-, Heil- und Pflegeanstalt,

 

16.

jede Körperschaft, Anstalt und Stiftung des öffentlichen Rechts, jedoch ohne Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten,

 

17.

der Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung,

 

18.

die Verfassungsschutzabteilung bei der Senatsverwaltung für Inneres,

 

19.

jeder Eigenbetrieb,

 

20.

[1]bei der Charité – Universitätsmedizin Berlin:

 

a)

die Medizinische Fakultät Charité – Universitätsmedizin Berlin

 

b)

das Universitätsklinikum Charité – Universitätsmedizin Berlin,

 

c)

der Translationsforschungsbereich,

Bis 31.12.2020:

20.

die Medizinische Fakultät Charité – Universitätsmedizin Berlin,

21.[2]

 

21.

das Universitätsklinikum Charité – Universitätsmedizin Berlin,

 

22.

das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten,

 

23.

das Landesverwaltungsamt Berlin,[3]

 

24.

das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK-Sekretariat).

 

25.

das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten,

 

26.

[4]das Landesamt für Einwanderung.

[1] Nr. 20 geändert durch Gesetz zur Integration des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung in die Charité – Universitätsmedizin Berlin (BIG-Integrationsgesetz). Anzuwenden ab 01.01.2021.
[2] Nr. 21 aufgehoben durch Gesetz zur Integration des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung in die Charité – Universitätsmedizin Berlin (BIG-Integrationsgesetz). Anzuwenden bis 31.12.2020.
[3] Nr. 23 tritt mit Wirkung zum 1.10.2008 in Kraft.
[4] Nr. 26 angefügt durch Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Einwanderung und zur Anpassung betroffener Gesetze. Anzuwenden ab 01.01.2020.

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