Auch hinsichtlich der Festlegung der freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach § 38 BetrVG sind die regelmäßig beim Entleiher tätigen Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, unter Verzicht auf deren Arbeitskraft, mehr Mitarbeiter als bisher für ihre Betriebsratstätigkeit vollständig von der Arbeit freizustellen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge