Eltern haben derzeit gemeinsam Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Reduziert ein Elternteil seine Erwerbstätigkeit, besteht Anspruch auf 2 weitere Monate Elterngeld (Partnermonate).

Diese Regelung wird ergänzt durch einen Partnerschaftsbonus. Sind beide Elternteile in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig durchschnittlich zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig, so hat jeder Elternteil für diese 4 Monate einen weiteren Anspruch auf Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus, § 4 Abs. 4 Satz 3 BEEG n. F.).

Mit dieser Regelung soll die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Eltern, die sich gemeinsam um das Kind kümmern, sollen länger gefördert werden.

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