Elterngeld kann nach derzeitiger Rechtslage längstens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden (Basiselterngeld). Abweichend hiervon kann das neue Elterngeld Plus auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten von zumindest 1 Elternteil in Anspruch genommen wird.

Jeder Elternteil kann statt eines Elterngeldmonats 2 Elterngeld-Plus-Monate in Anspruch nehmen und damit die Gesamtbezugszeit verdoppeln. Das Elterngeld Plus beträgt monatlich höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, das ohne Einkommen zustünde.

Für die Phase ohne Erwerbseinkommen oder mit nur geringem Einkommen bietet sich der Bezug von Elterngeld an, in der Phase einer Teilzeitbeschäftigung mit einem höheren Beschäftigungsumfang und somit höherem Einkommen empfiehlt sich der Bezug von Elterngeld Plus. Hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten wird auf das Beispiel unten verwiesen.

Mit dieser gesetzlichen Neuregelung wird das Ziel verfolgt, einen früheren Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit zu erleichtern. Eltern können insbesondere bei Teilzeitarbeit länger vom Elterngeld profitieren. Paare können bis zu 14 Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen und bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.

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