Überblick

Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11.8.2014, in Kraft getreten am

16.8.2014, unter anderem einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse durch das Mindestlohngesetz geschaffen. Daneben hat er auch bestehende Instrumente zur Festsetzung branchenspezifischer Mindestlöhne – das Arbeitnehmerentsendegesetz, das im Bereich der Pflege von großer Bedeutung ist und die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz – ausgebaut. Dies hat erhebliche arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen. Auch wenn im Bereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes der gesetzliche Mindestlohn, der von zunächst 8,50 EUR auf aktuell 12,41 EUR (seit 1.1.2024; ab 1.1.2025: 12,82 EUR) pro Stunde gestiegen ist, in den meisten Fällen (Ausnahme u.a in der EG 1, s. später unter Punkt 3) nicht unterschritten wird, hat das Mindestlohngesetz dennoch zahlreiche "Schnittstellen", die auch den öffentlichen Dienst betreffen, da sich der Gesetzgeber nicht darauf beschränkt hat, lediglich die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns festzulegen. Er hat darüber hinaus auch Fälligkeitsregeln für den gesetzlichen Mindestlohn bestimmt, Ausschlussfristen bezüglich des Mindestlohns für unwirksam erklärt, Sonderregelungen für Arbeitszeitkonten geschaffen und die Vergütung von Praktikanten geregelt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge